Auftragserteilung:
Maßgeblich für den Auftrag sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen,
die jeweils gültigen Anzeigenpreisliste und unsere Auftragsbestätigung.
Anzeigen oder Beilagenaufträge werden für den Verlag durch
schriftliche Bestätigung an den Auftraggeber rechtsverbindlich.
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge, Einzelabrufe
und Beilagenaufträge nach freiem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung
wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
Auftragsabwicklung:
Wird ein Jahresvertrag ohne Verschulden des Verlags nicht erfüllt,
so hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten
und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden
Nachlass dem Verlag rückzuvergüten. Die Aufnahme von Anzeigen
in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen
kann nicht gewährleistet werden. Dem Ausschluss von Mitbewerbern
kann seitens des Verlags grundsätzlich nicht entsprochen werden.
Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort
als Werbung erkennbar sind, werden durch das Wort "Anzeige"
oder "Promotion" kenntlich gemacht. Der Verlag gewährleistet
die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Geringe
Tonabweichungen sind im Toleranzbereich des Druckverfahrens begründet.
Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden dem Auftraggeber
zurückgesandt. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem
oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung
oder Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck
der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weiter gehende Haftungen,
welcher Art auch immer, sind für den Verlag ausgeschlossen.
Der Verlag nimmt keine urheberrechtliche Prüfung des ihm übermittelten
Text- und Bildmaterials vor. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen
nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deut-lich,
so hat der Werbetreibende bei ungenügenden Abdruck keine Ansprüche.
Bei fernmündlich veranlassten Änderungen und Abbestellungen
übernimmt der Verlag keine Haftung.
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert.
Sendet der Auftraggeber Probeabzüge nicht bis zum Anzeigenschluss
oder einem anderen, seitens des Verlags
genannten Termins zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck
als erteilt. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet
drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.
Beanstandungen sind innerhalb von acht Tagen nach Erscheinen zu
melden.
Berechnung und Bezahlung
Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erscheinen zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe
von 13 Prozent p.a. sowie Einziehungskosten berechnet: Der Verlag
kann die Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen.
Kosten für die Herstellung von Druckunterlagen hat der Auftraggeber
zu zahlen. Bestehen Vorlagen für Mehrfarbanzeigen aus mehr
als drei Farbteilen, werden die zusätzlichen Herstellungskosten
für
jedes weitere Farbbild gesondert berechnet. Bei verspäteter
Anlieferung der Druckunterlagen werden
die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung
gestellt.
Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten die neuen Bedingungen
auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft Der eventuelle
Verzicht auf die Grundfarbe Schwarz bei der Anlage von Anzeigen
ist ohne Einfluss auf die Berechnung. Der Verlag ist jederzeit berechtigt,
das Erscheinen weiterer
Anzeigen von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages und von dem
Ausgleich offenstehender Rechnungen abhängig zu machen.
Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt
hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten
Anzeige, wenn die Aufträge mit 80 Prozent der zugesicherten
Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind aliquot
zu berechnen. Der Inserent erhält nach Erscheinen der Anzeige
kostenlos ein Belegexemplar. Anzeigenaufträge müssen schriftlich
erteilt und durch den Verlag schriftlich angenommen werden. Erfüllungsort
ist der Sitz des Verlags.
Der Auftraggeber garantiert dem Verlag, dass die Anzeige gegen keinerlei
gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter
nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie
dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf die
erschienen Anzeige begründet werden, schad- und klaglos zu
halten sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle
Genugtuung zu leisten. Der
Verlag und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden Prüfung
der Anzeige oder eines Entgegnungsbegehrens nicht verpflichtet.
Stornierung der gebuchten Anzeige durch den Auftraggeber ist bis
zwei Wochen vor Anzeigenschluss in schriftlicher Form möglich
(Einschreiben). Darüber hinaus besteht die volle Zahlungsverpflichtung
im Ausmaß des erteilten Auftrags, unabhängig vom Erscheinen
der Anzeigen.
Ergänzendes
Der Verlag behält sich vor, bestimmte Anzeigeninhalte , insbesondere
wenn sie der Linie und Grundhaltung der Zeitschrift widersprechen,
nicht anzunehmen oder nach Begutachtung zurückzuweisen.
zurück |